Baustoffklasse

Baustoffklasse A1 garantiert Sicherheit –

Baustoffe sind nach ihrem Brandverhalten in unterschiedliche Klassifizierungen eingeteilt.

Platten- und bahnenförmige Materialien, Dämmstoffe, Beschichtungen, Bekleidungen, Verbundwerkstoffe, sowie Rohre und Formteile gelten dabei als Baustoffe im Sinne der Norm DIN 4102. Unter dieser Norm ist das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen geregelt.

Unterschieden wird dabei in zwei Baustoffklassen, nämlich A und B. A umfasst die nicht brennbaren Baustoffe; B die brennbaren Materialien und Stoffe. Beide Bereiche sind zudem in unterschiedliche Untergruppen eingeteilt.

Nachfolgend ein grober Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Baustoffklasse A1

Wer auf Baustoffklasse A1 setzt, der geht absolut auf Nummer sicher, denn es handelt sich um nicht brennbare Stoffe.

Dazu zählen u.a.: Steine, Mineralien, Erden, Lavaschlacke, Zement, Kalk, Gips, Schaumglas, Mörtel, Beton, Steine, Sand, Kies, Lehm und Ton. Aber auch Ziegel, Steinzeug und keramische Platten, dazu Glas, Mineralfasern sowie Metalle.

Baustoffklasse A2

Bauteile, wie zum Beispiel Gipskartonplatten sowie Gipsfaserplatten nach DIN 18180 sind zwar nicht selbstentzündbar, da sie aber in kleinen Mengen brennbare Anteile enthalten gehören sie nicht zur Klasse A1 , sondern werden auf A2 abgestuft.

Baustoffklasse B1

Bei allen Baustoffklassen der B-Gruppe handelt es sich um brennbare Stoffe – allerdings auch in unterschiedlichem Maße. Unter B1 sind jene Stoffe aufgeführt, die zwar brennbar sind, nach dem Löschen aber nicht selbstständig weiter brennen.

Dazu zählen zum Beispiel Gipskartonplatten nach DIN 18180, Kunstharzputze nach DIN 18558, Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101, Eichen-Parkettfußböden nach DIN 280 Teil 1 und 2 sowie PVC-Bodenbeläge nach DIN 16951.

Baustoffklasse B2

Diese Baustoffe brennen, je nach den Bedingungen der Umgebung und des Umfeldes von alleine weiter. Dazu zählen unter anderem elektrische Leitungen, PVC-Fußbodenbeläge (auch Linoleum), -Rohre und -FormstückeHolz sowie Holzwerkstoffe aller Art. Auch Gips- und Verbundplatten nach DIN 18184 sind brennbare Stoffe, die alleine weiterbrennen.

Baustoffklasse B3

Baustoffe dieser Klassifizierung bergen ein Höchstmaß an Risiko in sich. Alle diese so klassifizierten Stoffe brennen rasant ab und sind zum Bau deshalb nicht geeignet.

Größtenteils dürfen sie bei nachträglichen Sanierungsmaßnahmen – bei Neubauten in jedem Fall – nicht eingesetzt werden. Schon kleine Zündquellen reichen, um diese Baustoffe B3 zu entzünden.

Als Baustoffe dieser Klasse gelten alle Materialien, die unter den o.a. Baustoffklassen nicht verzeichnet sind.

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